Das Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg (Az. 308 O 42/06) ist noch nicht rechtskräftig, sorgt aber schon gewissermaßen für Furore. Laut dem Urteil wird Google Deutschland untersagt, bestimmte Bilder als Thumbnails zu generieren und als Suchergebnisliste dem User zu präsentieren.
Googles Unternehmenssprecher Kay Oberbeck zeigte sich darüber sichtlich unerfreut: “Die gegen die Interessen deutscher Internetnutzer gerichtete Entscheidung des LG Hamburg ist ein großer Schritt zurück ins digitale Steinzeitalter.”
Ich bin zwar nicht der engste Freund von Google, muss aber dem Herrn Oberbeck recht geben. Klar ist es einerseits absolut notwendig das Urheberrecht zu schützen, das streite ich nicht ab. Jedoch finde ich dieses Urteil mehr als weltfremd.
Was kommt als nächstes? Kann ich nun gegen Google klagen, weil ich meine Posts in bestimmten Foren nicht unter die GNU FDL gestellt habe, sie jedoch bei Google leicht zu finden sind? Ich hoffe nicht.





